„Probezeit für Makler“

    Lesedauer: 1:20 Minuten

    Probezeit für einen neuen Makler ?

     

    Warum eigentlich nicht?

     

    Ein Fall aus der Praxis: Ein Unternehmen führt ein Maklerausschreibung durch und wechselt nach den gewonnenen Erkenntnissen seinen Makler. Am Anfang der neuen Partnerschaft läuft alles wie erhofft. Der Makler setzt die versprochenen Ergebnisse um und zeichnet sich durch hohe Aktivität aus. Doch schon 1 Jahr später sieht die Welt leider anders aus. Das Unternehmen muss erfahren, dass auch beim neuen Makler „nicht alles Gold ist was glänzt“ und die neue Maklerwelt nicht so rosig ist, wie der Makler sie in der Akquisitionsphase zeichnete. Reduziertes Engagement, hohe Fluktuation innerhalb des Betreuungsteams und Fehler in Bearbeitungsvorgängen frustrierten den Kunden. Gott sei Dank ist dieser Fall eher die Ausnahme als denn die Regel.

     

    Genau zu dieser Zeit telefonierte ich mit dem Kunden. Er sagte mir, dass er nach diesen Erfahrungen befürworten würde, wenn ein neuer Makler eine Art Probezeit überstehen müsse. Bestehe er diese nicht, solle man als Kunde das gezahlte Honorar zurückerhalten. Schließlich habe man als Kunde ja auch Mehrarbeit und -Kosten gehabt.

     

    Was für eine revolutionäre Idee!

     

    Performance Fees sind mittlerweile ja keine Besonderheit mehr, aber eine Probezeit? Fragen Sie doch mal nach Ihrer Maklerausschreibung den Makler Ihrer Wahl, was er davon hält. Ich wäre interessiert zu erfahren, was er antwortet.

     

     

    Fazit

     

    Ich finde die Grundidee gar nicht so verkehrt. Natürlich verursacht ein Maklerwechsel Aufwand, den man nicht ohne Not so schnell wiederholen möchte. Aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Probieren Sie es doch einmal aus und versuchen Sie im neuen Maklervertrag eine Probezeit zu vereinbaren, innerhalb derer der Vertrag von Ihnen ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann und Sie Ihr gezahltes Honorar zurückerhalten. Ein selbstbewusster Makler dürfte eigentlich nichts dagegen haben. Dennoch befürchte ich, dass es nicht einfach werden wird, so etwas zu vereinbaren.

     

     

    Meine Empfehlung für Sie

     

    Vereinbaren Sie mit Ihrem Makler mindestens eine Performance Fee im Rahmen des Betreuungshonorars, so dass ein Teil des Honorars mit dem Grad Ihrer Zufriedenheit hinsichtlich Leistungsversprechen und Performance im Tagesgeschäft verknüpft ist.

     

    Top Tipp

     

    Legen Sie bei einer neuen Zusammenarbeit mit der Vereinbarung eines neuen Maklervertrages gleich dazugehörende Service-Level-Agreements zugrunde, die Ihre Top-Erwartungen an die Dienstleistung und die wichtigsten vom Makler versprochenen Ziele dokumentieren.

     

     

    Beste Grüße

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