…was passiert mit der Maklervergütung für das laufende Jahr?
Nichts ist für die Ewigkeit gemacht. Auch nicht die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler.
Was aber passiert mit der Maklervergütung für das laufende Jahr, wenn Sie unterjährig Ihren Makler wechseln?
Bei Courtagen gilt:
Diese sind in den Prämien enthalten und bleiben beim bisherigen Makler. Hat sich der Versicherungsvertrag bereits verlängert, hat der Makler in der Regel auch Anspruch auf die Courtage für das Folgejahr. Häufig einigen sich jedoch der gewinnende und bisherige Makler im Hintergrund intern auf eine Courtageteilung. Für den Kunden gibt es nichts zu tun.
Anders beim Honorar:
Hier entscheidet der Maklervertrag. Ältere Vereinbarungen sind oft einseitig zugunsten des Maklers gestaltet und sichern ihm bei unterjährigem Wechsel das volle Honorar des lfd. Jahres zu. Moderne Verträge gehen einen anderen Weg: fair, transparent und zeitanteilig. Die Makler bieten verschiedene Varianten. Kunden bevorzugen meist die einfache prt-Abrechnung bis zur Einschaltung des neuen Maklers. Wie auch immer - in einer Partnerschaft „auf Augenhöhe“ sollte sich eine für beide Parteien faire Lösung finden lassen.
Empfehlung:
Prüfen Sie Ihren Maklervertrag und sprechen mit Ihrem Makler über eine zeitgemäße Lösung zu diesem Thema. Wenn Sie eine Maklerausschreibung durchführen, klären Sie, ob die Makler bei sofortiger Einschaltung bis zur nächsten Hauptfälligkeit auch ohne Honorar arbeiten würden – quasi als Investment in die neue Kundenbeziehung. Das ist inzwischen zum Standard geworden. So vermeiden Sie doppelte Kosten, falls Sie mit Ihrem aktuellen Makler noch keine zeitanteilige Honorarabrechnung vereinbart haben.
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