Versprochen ist versprochen…

     ... und wird auch wirklich nicht gebrochen?

     

    Während einer Maklerausschreibung versprechen die Teilnehmer so Einiges. Was aber bleibt von einigen Versprechen nach erfolgter Beauftragung übrig?

     

    „Wir reduzieren Ihre Kosten um mindestens 20% ...“

     

    Klingt erst einmal gut, oder? Was aber bleibt von einigen Versprechen nach erfolgter Beauftragung übrig?

     

     

    Sie haben sich nach einer Ausschreibung für einen neuen Makler entschieden

     

    Es besteht immer die Gefahr, dass auf dem Weg der Neuordnung etwas von den präsentierten Inhalten des Maklers verloren geht. Es gilt, den Makler nach Beauftragung „auf Kurs zu halten“ und darauf zu achten, dass keine der prämienfreien Optimierungen „vergessen“ werden.

     

    Die zugesagte Kosteneinsparung gehört meistens zu den wichtigen Entscheidungskriterien für einen Wechsel.  Zweifellos versucht der Makler seine in Aussicht gestellten Einsparungen auch mit den Versicherern zu vereinbaren. Meist gelingt ihm das auch. Aber eben nicht immer. Was, wenn sich der Makler bei der Ausschreibung zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und später feststellt, dass er etwas zu viel versprochen hat.

     

    Manchmal ist bei Nichterreichung der Einsparung lt. Makler das „plötzliche Drehen des Marktes“ Schuld. Natürlich kann kein Makler der Welt etwas dafür, wenn sich „plötzlich und unerwartet“ das Zeichnungsverhalten der Versicherer ändert. ABER - kein Versicherungsmarkt kann sich in so kurzer Zeit nach einer Ausschreibung ins Gegenteil drehen, als dass der Makler es nicht schon bei der Kalkulation seiner Ergebnisse hätte erkennen müssen. Abgesehen von nachvollziehbaren, massiven Ereignissen (wie z.B. 9/11) oder Naturkatastrophen.

     

    Die Live-Schaltung des beworbenen IT-Tools genießt seitens des Maklers meist keine hohe Priorität bei der Neuordnung. So kann der Einsatz auch schon einmal über 1 Jahr dauen. Sie sollten also nach Beauftragung verbindliche Zeitziele mit dem Makler vereinbaren.

     

     

    „Leidensfähigkeit“ neuer Kunden

     

    Der Vertriebsleiter eines renommierten Maklers sagte kürzlich, dass er auch trotz Nichterreichung der dem Kunden bei einer Ausschreibung versprochenen Einsparung entspannt sei:

     

     „Sie glauben gar nicht, wie leidensfähig ein neuer Kunde sein kann!“

     
    schilderte er überzeugt.

     

    „Ein Kunde macht seine Entscheidung niemals rückgängig, wenn er erst einmal einen neuen Makler beauftragt hat. Er wird sich kaum intern eine evtl. Fehlentscheidung rechtfertigen wollen. Außer einer Standpauke des neuen Kunden muss ich also nichts befürchten“

     

    ist sich der Vertriebsleiter sicher. Tja, Gott sei Dank ist diese Haltung doch eher die Ausnahme.

     

    Für einen Makler, der eine zugesagte Einsparung nicht einhalten kann, ist es das Beste, wenn er bei der Neuordnung an allen Stellschrauben drehen darf (höhere Versicherungssummen, andere Selbstbehalte, neue Konzepte), so dass das Neuordnungsergebnis so gar nicht mehr mit seinem Präsentationsergebnis vergleichbar ist. Für Sie als Kunde ist aber genau der Vergleich der tatsächlich realisierten Ergebnisse zu den präsentierten Zahlen sehr wichtig, um zu sehen, ob der Makler seine Versprechen auch eingehalten hat.

     

    Die Bereichsleiterin Einkauf der Funke Medien Gruppe (eines unserer Projekte in 2020) beschreibt es so:

     

     

    „Mit ZÜHLKE konnten wir sichergehen, dass die gesamten

    Einsparpotentiale auch realisierbar und umsetzbar sind“

     

     

    Manchmal ist es durchaus ratsam, den Versicherungsschutz mit einem Teil der aufgezeigten Einsparung im Ist-Ist-Vergleich zu verbessern. Aber übertreiben Sie es dabei nicht. Auch wenn das „Aufhübschen“ gefühlt zunächst umsonst erscheint, da es aus der Einsparung gespeist wird, kann der höhere Versicherungsschutz bereits im nächsten Renewal Mehrprämie erfordern.

     

     

    Meine Empfehlungen für Sie

     

    • Lassen Sie sich die Realisierung der versprochenen Einsparungen eines Maklers VERBINDLICH bestätigen, bevor Sie den Makler-Auftrag erteilen.

     

    • Achten Sie darauf, dass auf dem Weg der Neuordnung der Verträge nichts von den angebotenen Klauselverbesserungen verloren geht.

     

     

    TOP-Tipp

     

    Nehmen Sie im 1. Jahr nach einer Maklerausschreibung die vom Makler aufgezeigte Ist-Ist-Einsparung einmalig mit, bevor Sie damit Ihren Versicherungsschutz erhöhen Ihnen dadurch am Ende von der Kosteneinsparung (mit der ggf. auch Ihre Geschäftsführung sicher rechnet) vielleicht nichts mehr übrigbleibt.  

     

    Ausblick auf den nächsten Beitrag. Erscheinungsdatum 25.06.2020: „Wollen Sie lieber Spinne oder Fliege sein?“ Die „Hochsaison“ der Makler hat wieder begonnen.

     

    Beste Grüße 

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